Im Bereich Gebrauchtwagen finden Sie Gebrauchtwagen, Neuwagen und Reimporte.
Mit einem Klick auf die entsprechende Marke kommen Sie zu den einzelnen Gebrauchtwagen Angeboten.
Sie finden unter anderem Gebrauchtwagen von Alfa Romeo, BMW, Mercedes-Benz, Volkswagen, Opel, Ford, Porsche und Audi, aber natürlich auch von vielen anderen Automarken.
Schauen Sie sich in Ruhe die angebotenen Gebrauchtwagen an, vielleicht ist ja Ihr neues Traumauto dabei.
Gebrauchtwagen sind Fahrzeuge die mindestens einen Vorbesitzer hatten. Bei Gebrauchtwagenhändlern können Sie Gebrauchtwagen kaufen.
Ist der PKW noch nicht älter als 12 Monate nennt man ihn auch Jahreswagen.
Jahreswagen sind meistens technisch und optisch in sehr gutes Zustand und bis zu 30% günstiger als ein vergleichbarer Neuwagen. Außerdem ist oft noch die Werksgarantie des Fahrzeugherstellers vorhanden.
Beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollte man das Fahrzeug genau auf optische und technische Fehler untersuchen. Wenn Sie sich selbst nicht auskennen empfiehlt sich die Vorführung des Gebrauchtwagens in einer Fachwerkstatt. Die Kosten dafür sind immer günstiger, als eventuell ein überteuertes Fahrzeug oder sogar einen "Schrottwagen" zu kaufen.
Eine neue TÜV Plakette sollte auch eine gewisse Sicherheit bieten, denn zumindest zum Zeitpunkt der Untersuchung war der Gebrauchtwagen in einem verkehrstüchtigen Zustand.
Den ungefähren Wert eines Gebrauchtwagens können Sie zum Beispiel über eine Abfrage bei Schwacke erfahren. So haben Sie den ungefähren Wert Ihres Fahrzeugs oder des in Aussicht stehenden Gebrauchtwagen.
Der Vorteil beim Kauf eines Gebrauchtwagens bei einem Händler liegt vor allem in er Gewährleistungspflicht. Gebrauchtwagenhändler sind gesetzlich zu einer mindestens 1 jährigen Gewährleistung verpflichtet. Die Gewährleistung gilt nur für den fehlerfreien Zustand des Gebrauchtwagen, nicht aber für den normalen Verschleiß (Reifen, Glühlampen usw.).
Beim Kauf von einer Privatperson sollten Sie den Gebrauchtwagen besonders gründlich begutachten, denn Privatpersonen sind von jeder Gewährleistungspflicht befreit. Allerdings sind auch private Autoverkäufer zu wahren Angaben in Bezug auf Mängel und Unfallschäden verpflichtet.